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Energieberater ist eine freie Berufsbezeichnung, d. h. der Begriff Energieberater ist nicht geschützt und unterliegt auch keinen allgemein gültigen beruflichen Standards oder Regelungen.
Im Allgemeinen werden Fachleute als Energieberater bezeichnet, die technische Geräte oder Immobilien energetisch bilanzieren und begutachten. Sie geben bei dieser sogenannten Energieberatung wichtige Ratschläge und Hinweise bei Erwerb oder Erneuerung.
Verschiedene Internetdienste bieten Verbrauchern die Möglichkeit, nach einem Energieberater vor Ort zu recherchieren. Eine von der DENA ausgezeichnete Branchen-Initiative des Baustoffhandels in Deutschland vermittelt z. B. Energieberater für eine kostenfreie, unverbindliche Erstberatung und informiert Hausbesitzer wie Bauherren über aktuelle Förderprogramme und Möglichkeiten energetischer Modernisierungsmaßnahmen. Diese gliedern sich auf in die Bestandsaufnahme, ein individuelles Sanierungskonzept und den Nachweis der Sanierung.
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Mehr Info:
Bundesförderung für Energieberatung