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Ein Trockenbauer bringt Ihr Haus auf vordermann!
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Ein Heizungsbauer, auch bekannt als Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, ist für die Montage und Wartung von Heizungs- und Lüftungsanlagen in Gebäuden zuständig. In Deutschland ist diese Berufsbezeichnung im Berufsbild des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik aufgegangen.
Sanitärinstallateure und -installateurinnen sind spezialisiert auf die Installation von Wasser-, Erdgas- und Abwasseranlagen in Neu- und Umbauten. Sie kümmern sich auch um die Installation sanitärer Apparate und führen Wartungs- und Servicearbeiten durch.
Heizungsbauer, auch Heizungstechniker genannt, sind verantwortlich für die Planung, Installation, Wartung und Reparatur von Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik. Sie sorgen für die zentrale Versorgung mit Gas, Wasser und Sanitär in Gebäuden, Industrieanlagen und sogar Stadtteilen.
Klimatechniker, auch Mechatroniker für Kältetechnik genannt, planen und montieren Kälte- und Klimatechnikanlagen. Sie installieren auch die elektrotechnischen und elektronischen Komponenten der Anlagen. Zusätzlich sind sie für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der Anlagen zuständig.
Quelle: Verbraucherzentrale
Der Auftrag sollte so genau wie möglich erteilt werden:
Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein:
Prüfen Sie auch den Inhalt des Angebots, nicht nur den Preis:
Stellt sich heraus, dass die veranschlagten Kosten wesentlich höher werden, muss der Handwerker dies unverzüglich mitteilen:
Halten Handwerker einen fest vereinbarten Termin nicht ein, geraten sie in Verzug:
Sind die Arbeiten fertiggestellt, sollten Kunden prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind:
Mängel müssen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beseitigt werden. Fordern Sie den Handwerker schriftlich auf, den Mangel zu beseitigen. Setzen Sie eine Frist - ein bis zwei Wochen sind im Regelfall angemessen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der geleisteten Arbeit. Sie kann unterschiedlich lange gelten:
Ist das fertige Werk durch Sie abgenommen, hat der Handwerker Anspruch auf seinen Lohn.
Kunden haben Anspruch auf eine ausführliche Rechnung. Unklarheiten sollten vor Bezahlung mit dem Handwerker geklärt werden.
Sollten Sie bei der Klärung von Streitigkeiten mit einem Handwerksbetrieb oder Kundendienst nicht weiterkommen, können Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale einholen. Bei Streitigkeiten können Sachverständige Klarheit schaffen. Bei der Suche nach Sachverständigen können Handwerksammern helfen.
Schlichtungsstellen sind angesiedelt bei den Handwerkskammern oder den Berufsverbänden. Im Regelfall kann ein Verfahren auch von der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl durchgeführt werden.
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